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   LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14 E   

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LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14 E (https://dejure.org/2016,39920)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.11.2016 - L 15 SF 256/14 E (https://dejure.org/2016,39920)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. November 2016 - L 15 SF 256/14 E (https://dejure.org/2016,39920)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Ablichtung einer gesamten Akte - Grundsatz der Effizienz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VV- RVG Nr. 7000 Nr. 1a
    Dokumentenpauschale für Kopien aus Behördenakten

  • rechtsportal.de

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Grundsatz der Effizienz bei der Ermittlung der Anzahl erstattungsfähiger Fotokopien

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2016, 74254
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Essen, 09.06.2011 - 56 Qs 28/11

    Grundsatz der Effizienz rechtfertigt die Ablichtung einer vollständigen Akte ohne

    Auszug aus LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14
    Zur Dokumentenpauschale hat die Beschwerdeführerin auf den Beschluss des Landgerichts (LG) Essen vom 09.06.2011 (Az.: 56 Qs 28/11) hingewiesen.

    Für eine solche Sichtweise spricht auch der das RVG bestimmende Grundsatz der Effizienz (vgl. Beschluss des LG Essen vom 09.06.2011, a. a. O.).

  • LSG Bayern, 08.01.2014 - L 2 SF 272/13

    Zum Anspruch auf Gewährung eines höheren Kostenvorschusses für die Fertigung von

    Auszug aus LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14
    Wie das BayLSG bereits früher aufgezeigt hat (vgl. den Beschluss des Kostensenats vom 16.09.2016, Az.: L 15 SF 153/16 E, sowie den Beschluss vom 08.01.2014, Az.: L 2 SF 272/13 E), ist bei der Beurteilung, was zur Bearbeitung sachgemäß ist, auf die Sichtweise eines verständigen und durchschnittlich erfahrenen Rechtsanwalts, der sich mit der betreffenden Akte beschäftigt, abzustellen.

    Entgegen der Auffassung des SG berechtigt der Umstand, dass der Rechtsanwalt seiner Darlegungspflicht nicht nachgekommen ist, weder im Vorschussverfahren noch bei der endgültigen Kostenfestsetzung dazu, die Kosten in vollem Umfang von einer Erstattung auszunehmen (vgl. bereits den Beschluss des BayLSG vom 08.01.2014, a. a. O.; vgl. auch den Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 23.05.2016, Az.: L 5 SF 12/14 E, m. w. N.).

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.05.2016 - L 5 SF 12/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Dokumentenpauschale -

    Auszug aus LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14
    Entgegen der Auffassung des SG berechtigt der Umstand, dass der Rechtsanwalt seiner Darlegungspflicht nicht nachgekommen ist, weder im Vorschussverfahren noch bei der endgültigen Kostenfestsetzung dazu, die Kosten in vollem Umfang von einer Erstattung auszunehmen (vgl. bereits den Beschluss des BayLSG vom 08.01.2014, a. a. O.; vgl. auch den Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 23.05.2016, Az.: L 5 SF 12/14 E, m. w. N.).
  • LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15

    Keine Erledigungsgebühr bei Anerkenntnis

    Auszug aus LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14
    Vielmehr handelt es sich vorliegend um einen Vergleichsabschluss (vgl. die Entscheidung des Senats vom 09.03.2016, Az.: L 15 SF 109/15).
  • LSG Bayern, 22.11.2011 - L 15 SF 69/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - kein Anfall einer

    Auszug aus LSG Bayern, 08.11.2016 - L 15 SF 256/14
    Insbesondere kann eine solche Gebühr auch nicht in analoger Anwendung der Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 3 VV RVG a. F. anerkannt werden, wie der Senat in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung längst entschieden hat, vgl. den Beschluss vom 22.11.2011, Az.: L 15 SF 69/11 B E, m. w. N.
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - L 5 SF 301/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - beigeordneter

    Bei der hier allein maßgeblichen Frage der Gebotenheit - der Erinnerungsführer hat die tatsächliche Fertigung der Kopien nachgewiesen - geht das Sozialgericht im Ausgangspunkt zu Recht von einem objektiven Maßstab aus, also dem Standpunkt eines vernünftigen, sachkundigen Dritten (Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016 - L 15 SF 256/14 - juris Rn. 27; vgl. Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl. 2017, VV 7000 Rn. 6 m.w.N.).

    Die äußere Grenze dieses Spielraums ist unstreitig überschritten, wenn der Rechtsanwalt ungeprüft die gesamte Gerichts- oder Verwaltungsakte einschließlich solcher Schriftstücke durch juristisch nicht geschulte Kanzleikräfte kopieren lässt, die für die Sachbearbeitung offensichtlich ohne Belang sind (Senatsbeschluss vom 23. Mai 2016 - L 5 SF 12/14 E - SchlHA 2016, 477, juris Rn. 8; Bayerisches LSG, Beschluss vom 8. November 2016 - L 15 SF 256/14 - juris Rn. 27; vgl. auch Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 7. Aufl. 2017, VV 7000 Rn. 5; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019, VV 7000 Rn. 59; Ahlmann in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, VV 7000 Rn. 8).

  • SG Leipzig, 03.03.2017 - S 23 SF 99/16
    Bei der Beurteilung, was zur Bearbeitung sachgemäß ist, muss auf die Sichtweise eines verständigen und durchschnittlich erfahrenen Rechtsanwalts, der sich mit der betreffenden Akte beschäftigt, abgestellt werden (vgl. zuletzt etwa Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - L 15 SF 256/14 E m.w.N.).

    Bei Durchsicht der zahlreichen gerichtlichen Entscheidungen und der Literatur zu Nr. 7000 VV RVG fällt auf, dass nach der Voranstellung dieser Grundsätze die Notwendigkeit einer Vervielfältigung der ganzen Behördenakte oftmals z.B. unter Hinweis darauf abgelehnt wird, dass es dem Anwalt nicht völlig freigestellt sein könne, nach seinem subjektiven Empfinden Kopien als erforderlich zu bezeichnen (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 23. Mai 2016 - L 5 SF 12/14 E) oder dass er nicht ohne Weiteres die gesamte Behördenakte von einer juristisch nicht geschulten Kanzleikraft ablichten lassen dürfe (Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 08. November 2016 - L 15 SF 256/14 E).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2022 - 6 E 324/22

    Kostenfestsetzungsbeschluss; Erledigungsgebühr; Dokumentenpauschale;

    vgl. die Berechtigung zur hälftigen Kürzung bejahend: LSG Bayern, Beschluss vom 8.11.2016 - L 15 SF 256/14 E - juris Rn. 30; VG Würzburg, Beschlüsse vom 20.3.2020 - W 7 M 19.1560 -, a. a. O. Rn. 17 und vom 4.5.2012 - W 6 M 12.30075 -, a. a. O. Rn. 27; VG Augsburg, Beschluss vom 17.10.2012 - Au 7 M 11.1600 -, juris Rn. 15; a. A. zur vollständigen Zurückweisung der Kopierkosten: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.5.2020 - 4 O 42/20 -, a. a. O. Rn. 10; VG Kassel, Beschluss vom 20.1.2020 - 6 K 2849/16.KS.A -, a. a. O. Rn. 7 ff.; VG Dresden, Beschluss vom 21.8.2019 - 12 K 2345/16.A -, juris Rn. 11.
  • VG Kassel, 20.01.2020 - 6 K 2849/16
    Zwar wird zum Teil in der Rechtsprechung vertreten, dass die angegebenen Aufwendungen pauschal um die Hälfte gekürzt werden (LSG Bayern, Beschluss vom 08.11.2016 - L 15 SF 256/14 E, BeckRS 2016, 74254; VG Würzburg, Beschluss vom 04.05.2012 - W 6 M 12.30074, BeckRS 2012, 50786; VG Augsburg, Beschluss vom 17.10.2012 - Au 7 M 11.1600, BeckRS 2012, 58745).
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